Todesfall zu Hause
Wenden Sie sich mit der ärztlichen Todesbescheinigung, sowie dem Familienbüchlein (wenn vorhanden) oder sonstigen Dokumenten an die Einwohnergemeinde.
Die Einwohnergemeinde wird die Anmeldung zur Verurkundung an das Zivilstandsamt weiterleiten.
Todesfall in einem Altersheim
Das Altersheim erstattet die Anzeige beim Zivilstandsamt. Für die Bestattung wenden Sie sich an die Einwohnergemeinde.
Todesfall in einem Spital
Das Spital erstattet die Anzeige beim Zivilstandsamt. Für die Bestattung wenden Sie sich an die Einwohnergemeinde.
Todesfall ausserhalb Kanton
Mit der Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein müssen Sie den Todesfall zuerst auf dem Zivilstandsamt am Sterbeort melden. Anschliessend nehmen Sie mit der Einwohnergemeinde den Kontakt auf.
Zeitpunkt der Bestattung
Wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.
Meldung auf dem Zivilstandsamt, bzw. auf dem Bestattungsamt der Wohngemeinde
Mitzubringen sind:
- Todesbescheinigung des Arztes oder des Spitals
- Familienbüchlein (für Verheiratete)
- Aufenthaltsbewilligung oder Pass
- Niederlassungsbewilligung (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.
Folgende Fragen sind mit dem Bestattungsamt, bzw. mit der Gemeindekanzlei zu klären:
- Ort und Zeit der Abdankung
- Ort und Zeit der Bestattung
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Die Leistungen der Gemeinde, die beansprucht werden
- Ort der Aufbahrung
- Art und Lage des Grabes (Reihen-, Urnen-, Familiengrab usw.)