Ehrenkodex
- Die Mitglieder des Schweizerischen Verbandes der Bestattungsdienste SVB bekennen sich zu folgendem Ehrenkodex und erklären ihn für alle Mitglieder als verbindlich:
- Der Bestatter und seine Mitarbeiter begegnen den Trauerfamilien mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der Trauernden.
- Alle Menschen, deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche werden geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt.
- Die Dienstleistungen und das Verhalten des Bestattungsunterneh-mers und seiner Mitarbeiter sind vorbildlich und dürfen in keiner Weise das Ansehen des Berufsstandes schädigen.
- Jedes Bestattungsunternehmen richtet sich nach den örtlichen, nationalen und internationalen Bestimmungen, Verordnungen, Vorschriften und Reglementen.
- Der Bestatter pflegt die Vertrauensbeziehungen zu den inländischen und ausländischen Bestattungsunternehmen und leistet wenn nötig Hilfe.
- Die Rechnungsstellung erfolgt transparent und detailliert. Für jede verrechnete Position ist die entsprechende qualitative Gegenleistung zu erbringen.
- Der Bestatter muss jederzeit über den Kostenrahmen informieren und die Trauerfamilie je nach Situation über die Preise/Leistungen aufklären können.
- Nur Mitglieder des SVB sind berechtigt, das offizielle Signet des SVB in der Werbung und ihren Unterlagen zu verwenden. Dieses Signet bietet Gewähr für die fachkundige Durchführung einer Bestattung.
- Eine Verletzung dieses Ehrenkodexes hat den Entzug der Bewilligung zur Verwendung des geschützten Signets zur Folge.
Genehmigt an der Herbstversammlung vom 22. Oktober 1993 in Luzern
angepasst am 23. Juni 2009
Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste SVB